Deklaration Holz
Der Bundesrat hat am 4. Juni 2010 gestützt auf das Konsumenteninformationsgesetz eine Verordnung verabschiedet, mit welcher eine Deklarationspflicht nach Holzart und Holzherkunft eingeführt wird.
Die Verordnung ist am 1. Oktober 2010 mit Übergangsfrist bis Ende 2011 in Kraft getreten.
Rund- und Rohholz und bestimmte Holzprodukte aus Massivholz, deren Herkunft und Holzart relativ leicht ermittelt werden können, sind einer Deklarationspflicht unterstellt.
Zur administrativen Entlastung der kleinen und mittleren Unternehmen ist vorgesehen, dass bei Kleinserien eine pauschale Deklaration der Herkunft genügt.
Deklaration Herkunft Holz (PDF)